Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte als Käufer

1. Gesetzliche Gewährleistung

Als Käufer haben Sie in der Europäischen Union Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Dies bedeutet:

  • Dauer: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Beweislast: In den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestand. Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
  • Rechte im Falle eines Mangels:
    • Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz).
    • Sollte die Nacherfüllung scheitern, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.
  • Ausnahmen: Schäden durch unsachgemäße Handhabung, normale Abnutzung oder äußere Einflüsse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht verhandelbar und gilt unabhängig von einer eventuell angebotenen freiwilligen Garantie – unsere freiwilligen Garantiebedingungen finden Sie hier.

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12 Monate freiwillige Garantie zur gesetzl. Gewährleistung

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